Freiberufler

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Beratung durch Spezialisten ist für Freiberufler unumgänglich!

Sie haben zwar die Pflicht Steuern zu zahlen, aber gleichzeitig auch das Recht, so viel Steuern zu sparen wie möglich.

Die sogenannten Katalogberufe der Freiberufler  in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind in Ihren Beratungsschwerpunkten sehr unterschiedlich.

Sind Sie z.B. Arzt, Zahnarzt, Rechtsanwalt, Heilpraktiker, Hebamme, Physio- oder Ergotherapeut, Psychotherapeut, Künstler, Musiker, Schriftsteller, Designer, Dozent, Lehrer, Handelsvertreter, Ingenieur oder Architekt ist aufgrund der ständig wechselnden steuerrechtlichen Gesetzeslage sowie der Fülle an Entscheidungen der Finanzgerichte eine fundierte Beratung durch einen Steuerberater sehr wichtig.

Nur so lassen sich Steuern sparen und man kann sich entspannt zurücklehnen.

So kann die sogenannte Abfärbetheorie / Abfärberegel bei Freiberuflern freiberufliche Einkünfte zu gewerblichen umqualifizieren. Eine solche Umqualifizierung kann zu Gewerbesteuerbelastungen führen. Das will kein Freiberufler!

Als Freiberufler profitieren Sie in unserer Kanzlei von modernster Software und von den Vorteilen des Online Unternehmensportals, sowie der digitalen Buchführung.

Hier mehr über „Digitale Buchführung” erfahren.

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